Berufsgrundbildungsjahr (BGJ-K)
Dr.-Walter-Bruch-Schule
Berufsbildungszentrum des Landkreises St. Wendel

22.11.11

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Inhalt und Ziel
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht

  • Anrechnung auf das 1. Ausbildungsjahr für hauswirtschaftlich Auszubildende

  • nachträglicher Erwerb der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen unter bestimmten Voraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen:
  • Erfüllung der allgemeinen Vollzeitpflicht

  • Bildungsstand, der mindestens dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 8 der Hauptschule entspricht.

Anmeldung: bis zu Beginn der Sommerferien, 29.06.2012

Anmeldeformulare  liegen auch im Sekretariat, sozialpflegerischer Bereich, Wendalinusstraße 26, bereit.

  •  Vorlage des letzten Zeugnisses

Organisationsformen
Das BGJ wird in zwei Formen angeboten: als schulisches BGJ und als dualisiertes BGJ.
 
  •  Schulisches BGJ
    Der Unterricht erfolgt traditionell in Vollzeitform.
  •  Dualisiertes BGJ
    Hier absolvieren die Schüler/innen die Fachpraxis in einem Praktikum bei einem Betrieb ihrer Wahl. Das Praktikum erstreckt sich über das ganze Schuljahr, mit Ausnahme der Ferien. Es vermittelt den Schülern Einblicke in die Realität des beruflichen Alltags und gibt den Betrieben die Möglichkeit, Jugendliche nicht nur über die Schulzeugnisse, sondern auch durch ihre praktische Tätigkeit kennen zu lernen. Dieses gegenseitige Kennenlernen beider Partner erhöht im Vergleich zum rein schulischen Unterricht die Chance für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Zudem wird die dualisierte Form des BGJ von einer Diplom Soziologin,
    Frau Meike Polzin-Matthei, betreut und es wird Hilfe und Unterstützung angeboten. Frau Meike Polzin-Matthei steht gerne für Rückfragen zur Verfügung: Telefon: (06851) 9129-95 und Mobil: (0172) 685 10 79.
Berechtigungen nach Abschluss

Am Ende des BGJ steht keine Abschlussprüfung. Aufgrund der Jahresnoten im Abschlusszeugnis werden folgende Berechtigungen verliehen:

  • Zuerkennung der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen bei einem bestimmten Notenprofil.
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht
  • Eintritt in die Handelsschule, Gewerbeschule oder Sozialpflegeschule mit dem Zulassungsvermerk:
    "Der Schüler/ Die Schülerin ist berechtigt, in die Handelsschule, Gewerbeschule oder Sozialplegeschule überzugehen."

  • Vorstufe für eine Ausbildung im Bereich Körperpflege.

Das Abgangszeugnis enthält bei regelmäßigem Schulbesuch den Vermerk, dass die Berufsschulpflicht erfüllt ist, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.  Die Zuerkennung des Hauptschulabschlusses ist bei einem bestimmten Notenprofil möglich.

 

Stundentafel (BGJ-Körperpflege)

Pflichtbereich

Unterrichtsstunden
Berufsfeldübergreifender Lernbereich (8)
Religionslehre 2
Deutsch 2
Sozialkunde (mit Wirtschaftskunde) 2
Sport 2
Berufsfeldbezogener Lernbereich* (28)
Fachtheorie (10)
Haar- und Hautpflege 3,5
Farb- und formverändernde Haarbehandlungen 2,5
Gestaltung 2
Mathematik 2
Fachpraxis (18)
Gesamtpflichtstundenzahl 36
* Die Zuordnung der Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs zu den Lernfeldern/Lerngebieten des Rahmenlehrplans wird von der Schulaufsichtsbehörde festgelegt.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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