Berufliches Oberstufengymnasium (OG)
 Dr.-Walter-Bruch-Schule
Berufsbildungszentrum des Landkreises St. Wendel

 

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Informationen zum Beruflichen Oberstufengymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie der Fachrichtung Wirtschaft

I. Schulform
Das Berufliche Oberstufengymnasium beginnt mit der einjährigen Einführungsphase (Klasse 11). Daran schließt sich die zweijährige Hauptphase (Halbjahre 1 bis 4) an, an deren Ende die landeseinheitliche Abiturprüfung steht.

Am Standort St. Wendel wird das Berufliche Oberstufengymnasium in den Schwerpunkten Wirtschaft und Gesundheit und Soziales angeboten. Bei der Anmeldung muss sich der Schüler für einen Schwerpunkt entscheiden.

Qualifikation:
Mit Bestehen der Abiturprüfung erhält der Schüler die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die ihn zum Studium in jeder Fachrichtung an einer Universität berechtigt.
 

Besonderheiten des Beruflichen Oberstufengymnasiums:
In das Berufliche Oberstufengymnasium können auch Schüler eintreten, die bis zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses nur in einer Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind. Die zweite Fremdsprache ist aber Voraussetzung für eine allgemeine Hochschulreife und muss dann während der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt werden.
Mit der Entscheidung für einen Schwerpunkt liegt ein Prüfungsfach (Betriebswirtschaftslehre bzw. Gesundheit oder Pädagogik/Psychologie) fest, das praxisorientiert unterrichtet wird.

II. Aufnahmevoraussetzungen:

in die Einführungsphase (Klasse 11) des Beruflichen Oberstufengymnasiums werden aufgenommen:
1. ohne zusätzliche Voraussetzungen:

  • Schüler des neunjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 11 versetzt sind.

  • Schüler des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 10 versetzt sind.

  • Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule, die einen Übergangsvermerk für die Klasse 11 des Gymnasiums haben.

  • Absolventen der Klasse 10 der Gesamtschule mit nur einer Fremdsprache mit dem Übergangsvermerk für die Klasse 11 eines Oberstufengymnasiums.

  • Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft in dem Schwerpunkt Wirtschaft (Übergang in die Stufe 12 siehe weiter unten).

  • Absolventen der Fachoberschule Sozialwesen in den Schwerpunkt Gesundheit und Soziales.

2. mit bestimmten Voraussetzungen

  • Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittleren Bildungsabschluss und durchgehender zweiten Fremdsprache (ab Klasse 7):

    • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens 2,5 (2,75; näheres regelt die entsprechende Übergangsverordnung) und kein Fach unter ausreichend.

    • Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0; näheres regelt die entsprechende Übergangsverordnung) und höchstens eine mangelhafte Note.

  • Absolventen der Erweiterten Realschule mit einem mittleren Bildungsabschluss und nur einer Fremdsprache:

    • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache mindestens 2,3 (2,6; näheres regelt die entsprechende Übergangsverordnung) und kein Fach unter ausreichend.

    • Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0; näheres regelt die entsprechende Übergangsverordnung) und höchstens eine mangelhafte Note.

3. Absolventen der Handelsschule und der Sozialpflegeschule:

Neben dem erforderlichen Notendurchschnitt auf dem Abschlusszeugnis muss die erste Fremdsprache ab der Klasse 5 durchgehend unterrichtet worden sein.

  • Handelschule:

    • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens 2,5, dabei kein Fach unter befriedigend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note.
      oder

    • Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens 2,0, dabei höchstens ein Fach ausreichend. Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note.

  • Gleiches gilt für Absolventen und Absolventinnen der Gewerbeschule oder der Sozialpflegeschule, wobei an Stelle des Fachs Wirtschaftslehre jeweils das Fach Technologie/Technische Mathematik der Gewerbeschule oder das Fach Biologie der Sozialpflegeschule tritt.

 

In die Hauptphase (Halbjahre 1 bis 4) werden aufgenommen:
Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft bzw. Sozialwesen, die vor Eintritt in die Fachoberschule an der zum mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer zweiten Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind (ab Klasse 7), am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und hierfür im Zeugnis der Fachhochschulreife mindestens die Note "befriedigend" erhalten haben.
 

Der Übergang ist nur in den jeweiligen Schwerpunkt möglich.

 

III. Unterrichtsfächer (Stundenzahl Einführungsphase: Klasse 11)

Wirtschaft Gesundheit/Soziales
Fach Std. Fach Std.
Schriftliche Fächer (Pflichtbereich)
Deutsch 3 Deutsch 3
Mathematik 4 Mathematik 4
Französisch 4 Französisch 4
Englisch 4 Englisch 4
BWL 3 Gesundheit 3
VWL 3 Pädagogik/Psychologie 3
Summe 21 Summe 21
Nichtschriftliche Fächer (Pflichtbereich)
Religion/Ethik 2 Religion/Ethik 2
Geschichte 2 Geschichte 2
Wirtschaftsinformatik 2 Wirtschaftsinformatik 2
Chemie 2 Chemie 2
Biologie/Physik 2 Biologie 2
Kunst/Musik 2 Kunst/Musik 2
Sport 2 Sport 2
Summe 14 Summe 14
Alle Angaben ohne Gewähr.

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