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Prüfungstermine 2011/12 Bildungsserver
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Ziel der Ausbildung |
Die Ausbildung an der Berufsfachschule für
Haushaltsführung und ambulante Betreuung in Verbindung mit der
anschließenden berufspraktischen Ausbildung hat zum Ziel, eine
berufliche Qualifikation mit den Schwerpunktbereichen Haushalt,
Ernährung, Erziehung und Pflege für den Einsatz in der
hauswirtschaftlichen Versorgung und ambulanten Betreuung von
Kindern, Jugendlichen, Senioren und Behinderten zu vermitteln.
Der erfolgreiche Abschluss der schulischen und berufspraktischen
Ausbildung verleiht die Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung:
„Staatlich geprüfte Fachkraft für Haushaltsführung und ambulante
Betreuung“.
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Aufnahmevoraussetzungen |
- Hauptschulabschluss
und
- Abschluss der einjährigen
Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege
oder
Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld
Ernährung und Hauswirtschaft
oder
eine von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte
schulische oder berufspraktische Ausbildung
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Anmeldetermin: bis 10. Mai 2012 |
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Anmeldeformulare
liegen auch im Sekretariat, sozialpflegerischer
Bereich, Wendalinusstraße 26, bereit.
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Anmeldung |
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Die Aufnahme
ist bei der Schule in schriftlicher Form zu beantragen.
Dem Antrag sind beizufügen:
Liegt
ein als Nachweis erforderliches Zeugnis zum Zeitpunkt der
Antragstellung noch nicht vor, ist es umgehend nach Erteilung
nachzureichen.
Anmeldeschluss ist in der Regel jeweils der letzte Schultag vor
Beginn der Osterferien.
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Dauer der Ausbildung:
2 ½ Jahre |
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1. Jahr: theoretischer und praktischer Unterricht in
Vollzeitform
2. Jahr:
theoretischer Fachunterricht kombiniert mit 4 Betriebspraktika
von je vierwöchiger Dauer in sozialen Einrichtungen,
schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch /
Medienerziehung, Hauswirtschaftslehre, Pflegerische Fachkunde,
Soziale Betreuung
3. Jahr: halbjähriges Berufspraktikum mit anschl. Zuerkennung
der Berufsqualifikation |
In den fachpraktischen Fächern sind das Tragen von
Arbeitskleidung obligatorisch und die Anschaffung vor Beginn der
Ausbildung zwingend erforderlich. Impfschutz gegen Tetanus,
Hepatitis- B und Tuberkulose wird empfohlen.
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Berechtigungen des mittleren
Bildungsabschlusses |
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Das Bestehen der Prüfung schließt die Berechtigungen eines
mittleren Bildungsabschlusses ein, wenn
-
in den im Prüfungszeugnis ausgewiesenen Prüfungsfächern (§
18) ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wird,
der als arithmetisches Mittel auf eine Stelle hinter dem
Komma zu berechnen ist, wobei nicht gerundet wird,
-
die Note des Prüfungszeugnisses im Fach Fremdsprache
mindestens „ausreichend“ lautet und einschließlich des
Besuchs der Berufsfachschule für Haushaltsführung und
ambulante Betreuung eine insgesamt mindestens fünfjährige
Teilnahme am Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen
Schule oder einer privaten Ersatzschule nachgewiesen wird;
die insgesamt mindestens fünfjährige Unterrichtsteilnahme
kann sich auf eine oder mehrere Fremdsprachen beziehen.
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Stundentafel
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Wochenstunden |
| Fächer |
Unterstufe |
Oberstufe |
|
Allgemeiner
Lernbereich |
8 |
8 |
| Religionslehre |
1 |
1 |
| Deutsch/Medienerziehung |
2 |
2 |
| Sozialkunde |
1 |
1 |
| Mathematik |
2 |
2 |
| Französisch/Englisch |
2 |
2 |
|
Fachtheoretischer
Lernbereich |
14 |
14 |
| Berufs- und Rechtskunde |
2 |
2 |
| Hauswirtschaftslehre |
5 |
6 |
| Pflegerische Fachkunde |
5 |
3 |
| Soziale Betreuung |
2 |
3 |
|
Fachpraktischer Lernbereich |
10 |
|
| 1. Fachpraktischer
Unterricht |
|
|
| Hauswirtschaft |
6 |
- |
|
Pflegepraxis |
2 |
- |
| Bewegungserziehung |
2 |
- |
| 2. Praktika in
Einrichtungen |
(4) 3)4) |
(12) 3)5) |
| Hauswirtschaft |
4
3) |
4 3) |
| Pflegepraxis |
4 3) |
4 3) |
| Hauswirtschaft und Pflegepraxis |
4 3) |
4 3) |
| Wahlpraktikum |
- |
4 3) |
|
Gesamtpflichtstundenzahl |
36 |
34 |
|
Wahlbereich |
2 |
2 |
| Gestaltung und Beschäftigung |
2 |
2 |
| Musik |
2 |
2 |
|
|
1) Französisch oder Englisch
2) Die einzelne Praktika werden in der Regel in Blockform
durchgeführt, so dass sich vier Blockpraktika von jeweils
vierwöchiger Dauer ergeben.
3) Umfang in Zeitstunden
4) Von den angegebenen Praktika ist für die Unterstufe eines
auszuwählen, das zwingend im zweiten Schulhalbjahr der
Unterstufe abzuleiten ist.
5) Die angegebenen Praktika sind mit Ausnahme des in der
Unterstufe bereits abgeleisteten Praktikum in der Oberstufe
durchzuführen. |
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Alle Angaben ohne Gewähr. |
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