Berufsfachschule (BFS-HAB)
für Haushaltsführung und ambulante Betreuung

22.11.11

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Prüfungstermine 2011/12 Bildungsserver
 

Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung an der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung in Verbindung mit der anschließenden berufspraktischen Ausbildung hat zum Ziel, eine berufliche Qualifikation mit den Schwerpunktbereichen Haushalt, Ernährung, Erziehung und Pflege für den Einsatz in der hauswirtschaftlichen Versorgung und ambulanten Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Senioren und Behinderten zu vermitteln. Der erfolgreiche Abschluss der schulischen und berufspraktischen Ausbildung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung:
„Staatlich geprüfte Fachkraft für Haushaltsführung und ambulante Betreuung“.
 
 
Aufnahmevoraussetzungen
  • Hauptschulabschluss und
  • Abschluss der einjährigen Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege
    oder
    Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft
    oder
    eine von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Ausbildung
Anmeldetermin:  bis 10. Mai 2012
Anmeldeformulare liegen auch im Sekretariat, sozialpflegerischer Bereich, Wendalinusstraße 26, bereit.
 
Anmeldung

Die Aufnahme ist bei der Schule in schriftlicher Form zu beantragen.
Dem Antrag sind beizufügen:

  • Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und gegebenenfalls Berufsweges

  • Nachweise der gemäß Aufnahmevoraussetzungen in beglaubigter Abschrift.

Liegt ein als Nachweis erforderliches Zeugnis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, ist es umgehend nach Erteilung nachzureichen.
Anmeldeschluss ist in der Regel jeweils der letzte Schultag vor Beginn der Osterferien.
 

Dauer der Ausbildung: 2 ½ Jahre

1. Jahr: theoretischer und praktischer Unterricht in Vollzeitform

2. Jahr: theoretischer Fachunterricht kombiniert mit 4 Betriebspraktika von je vierwöchiger Dauer in sozialen Einrichtungen,
schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch / Medienerziehung, Hauswirtschaftslehre, Pflegerische Fachkunde, Soziale Betreuung

3. Jahr: halbjähriges Berufspraktikum mit anschl. Zuerkennung der Berufsqualifikation

In den fachpraktischen Fächern sind das Tragen von Arbeitskleidung obligatorisch und die Anschaffung vor Beginn der Ausbildung zwingend erforderlich. Impfschutz gegen Tetanus, Hepatitis- B und Tuberkulose wird empfohlen.
 
Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses

Das Bestehen der Prüfung schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses ein, wenn

  • in den im Prüfungszeugnis ausgewiesenen Prüfungsfächern (§ 18) ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wird, der als arithmetisches Mittel auf eine Stelle hinter dem Komma zu berechnen ist, wobei nicht gerundet wird,

  • die Note des Prüfungszeugnisses im Fach Fremdsprache mindestens „ausreichend“ lautet und einschließlich des Besuchs der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung eine insgesamt mindestens fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen Schule oder einer privaten Ersatzschule nachgewiesen wird; die insgesamt mindestens fünfjährige Unterrichtsteilnahme kann sich auf eine oder mehrere Fremdsprachen beziehen.

Stundentafel

 

Wochenstunden
Fächer Unterstufe Oberstufe
Allgemeiner Lernbereich 8 8
Religionslehre 1 1
Deutsch/Medienerziehung 2 2
Sozialkunde 1 1
Mathematik 2 2
Französisch/Englisch 2 2
Fachtheoretischer Lernbereich 14 14
Berufs- und Rechtskunde 2 2
Hauswirtschaftslehre 5 6
Pflegerische Fachkunde 5 3
Soziale Betreuung 2 3
Fachpraktischer Lernbereich 10  
1. Fachpraktischer Unterricht    
Hauswirtschaft 6 -
Pflegepraxis 2 -
Bewegungserziehung 2 -
2. Praktika in Einrichtungen (4) 3)4) (12) 3)5)
Hauswirtschaft  4 3) 4 3)
Pflegepraxis 4 3) 4 3)
Hauswirtschaft und Pflegepraxis 4 3) 4 3)
Wahlpraktikum - 4 3)
Gesamtpflichtstundenzahl 36 34

Wahlbereich

2

2

Gestaltung und Beschäftigung

2

2

Musik

2

2

1) Französisch oder Englisch
2) Die einzelne Praktika werden in der Regel in Blockform durchgeführt, so dass sich vier Blockpraktika von jeweils vierwöchiger Dauer ergeben.
3) Umfang in Zeitstunden
4) Von den angegebenen Praktika ist für die Unterstufe eines auszuwählen, das zwingend im zweiten Schulhalbjahr der Unterstufe abzuleiten ist.
5) Die angegebenen Praktika sind mit Ausnahme des in der Unterstufe bereits abgeleisteten Praktikum in der Oberstufe durchzuführen.

Alle Angaben ohne Gewähr.
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