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Downloads |
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Inhalt und Ziel |
-
Erfüllung der Berufsschulpflicht
-
Anrechnung auf das 1.
Ausbildungsjahr für hauswirtschaftlich Auszubildende
-
nachträglicher Erwerb der
mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen unter
bestimmten Voraussetzungen
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Aufnahmevoraussetzungen: |
-
Erfüllung der allgemeinen
Vollzeitpflicht
-
Bildungsstand, der mindestens
dem erfolgreichen Besuch der Klassenstufe 8 der Hauptschule
entspricht.
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Anmeldung: bis zu Beginn der Sommerferien,
29.06.2012 |
Anmeldeformulare
liegen
auch im Sekretariat,
sozialpflegerischer
Bereich, Wendalinusstraße 26, bereit.
- Vorlage
des letzten Zeugnisses
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Organisationsformen |
Die BGS wird in zwei Formen angeboten: als
schulische BGS und als dualisierte BGS.
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- Schulische BGS
Der Unterricht erfolgt traditionell in Vollzeitform.
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- Dualisierte BGS
Hier besuchen die Schüler/innen nur an drei Tagen in der
Woche den Unterricht und absolvieren an den übrigen zwei
Tagen ein betriebliches Praktikum in einem Betrieb ihrer
Wahl. Das Praktikum erstreckt sich über das ganze Schuljahr,
mit Ausnahme der Ferien. Es vermittelt den Schülern
Einblicke in die Realität des beruflichen Alltags und gibt
den Betrieben die Möglichkeit, Jugendliche nicht nur über
die Schulzeugnisse, sondern auch durch ihre praktische
Tätigkeit kennen zu lernen. Dieses gegenseitige Kennenlernen
beider Partner erhöht im Vergleich zum rein schulischen
Unterricht die Chance für den Abschluss eines
Ausbildungsvertrages. Zudem wird die dualisierte Form des
BGS von einer Diplom Sozialsoziologin,
Frau Meike Polzin-Matthei,
betreut und es wird Hilfe und Unterstützung angeboten.
Frau Meike Polzin-Matthei steht gerne für
Rückfragen zur Verfügung: 06851 912 995 und Mobil 0172 685
10 79.
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Berechtigungen nach
Abschluss |
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Am Ende der BGS steht keine Abschlussprüfung. Aufgrund der Jahresnoten
im Abschlusszeugnis werden folgende Berechtigungen verliehen:
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- Zuerkennung
der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen bei
einem bestimmten Notenprofil.
-
Erfüllung der
Berufsschulpflicht
-
Eintritt in die Handelsschule, Gewerbeschule oder
Sozialpflegeschule mit dem Zulassungsvermerk:
"Der
Schüler/ Die Schülerin ist berechtigt, in die Handelsschule,
Gewerbeschule oder Sozialplegeschule überzugehen."
-
Eintritt in die
Berufsfachschule für Kinderpflege
-
Eintritt in die
Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante
Betreuung
-
Vorstufe für eine
Ausbildung in einem hauswirtschaftlich-sozialpflegerischen
Bereich
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Das
Abgangszeugnis
enthält bei
regelmäßigem Schulbesuch den Vermerk, dass die
Berufsschulpflicht erfüllt ist, sofern kein
Ausbildungsverhältnis eingegangen wird. |
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Stundentafel: schulische Form |
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Fächer |
Unterrichtsstunden |
|
Pflichtbereich |
(32) |
|
1. Allgemeiner
Lernbereich |
(8) |
|
Religionslehre |
2 |
|
Deutsch |
2 |
|
Sozialkunde |
2 |
|
Sport |
2 |
|
2. Fachbezogener
Lernbereich |
(24) |
|
Fachtheoretischer Bereich
|
(12) |
|
Mathematik |
1 |
|
Verpflegung und Service |
2 |
|
Betriebsorganisation |
3 |
|
Pflegerische Fachkunde |
3 |
|
Erziehungs- und Verhaltenslehre |
3 |
|
Fachpraktischer Bereich
|
(12) |
|
Betriebsorganisation/Praxis |
3 |
|
Verpflegung und Service/Praxis |
4 |
|
Pflege/Praxis |
2 |
|
Textilarbeit |
3 |
|
Wahlpflichtbereich* |
(2) |
|
Französisch |
2 |
|
Englisch |
2 |
|
Werken |
2 |
|
Gesamtstundenzahl |
(34) |
|
*
Für ein Unterrichtsangebot besteht
Wahlpflicht: bei einem beabsichtigtem Besuch der Berufsfachschule
für Haushaltsführung und
ambulante Betreuung oder Kinderpflege
sowie der Sozialpflegeschule ist eine Fremdsprache zu wählen. |
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Stundentafel:
dualisierte Form |
|
Fächer |
Unterrichtsstunden |
|
Pflichtbereich |
(32) |
|
1. Allgemeiner
Lernbereich |
(6) |
|
Religionslehre |
2 |
|
Deutsch |
2 |
|
Sozialkunde |
2 |
|
2. Fachbezogener
Lernbereich |
(26) |
|
Fachtheoretischer Bereich
|
(10) |
|
Mathematik |
1 |
|
Verpflegung und Service |
2 |
|
Betriebsorganisation |
2 |
|
Pflegerische Fachkunde |
2 |
|
Erziehungs- und Verhaltenslehre |
3 |
|
Fachpraktischer Bereich (im
Betrieb) |
(16) |
|
Wahlpflichtbereich* |
(2) |
|
Französisch |
2 |
|
Englisch |
2 |
|
Werken |
2 |
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Gesamtstundenzahl |
(34) |
|
*
Für ein Unterrichtsangebot besteht
Wahlpflicht: bei einem beabsichtigtem Besuch der Berufsfachschule
für Haushaltsführung und
ambulante Betreuung oder Kinderpflege
sowie der Sozialpflegeschule ist eine Fremdsprache zu wählen. |
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Alle Angaben ohne Gewähr. |
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